Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens,
die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten eine medizinische
Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten
ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht
werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder
auftreten, teilen Sie dies Ihrem Physiotherapeuten sofort mit.
Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr Physiotherapeut hat keinen Vertrag mit
Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrem behandelnden Physiotherapeuten als Wahltherapeut
und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif /
satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.
Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres
Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt unter Umständen einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine
Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung, die bereits
vor Behandlungsbeginn erfolgen muss.
Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten bzw. des satzungsmäßigen
Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten.
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr Physiotherapeut auf Ihre
Mithilfe angewiesen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit.
Ihr Physiotherapeut steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung und ist Ihr Ansprechpartner
in organisatorischen und fachlichen Fragen.
Ihr Physiotherapeut ist gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet. Die Dokumentation verbleibt im Eigentum des
Physiotherapeuten, Einsichtnahme und Kopien sind gegen Kostenersatz möglich. Die Aufbewahrung erfolgt für 10 Jahre.
Eine Behandlungseinheit (45 Minuten) kostet in der Regel 110 €. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Die Kosten sind zunächst vollständig selbst zu tragen und können unter Umständen teilweise rückerstattet werden.
Die Rechnungslegung erfolgt am Ende jeder Therapieserie (max. 10 Einheiten).
Nach Zahlung erhalten Sie eine Rechnung mit dem Vermerk „Bezahlt“, die bei der Versicherung eingereicht werden kann.
Eine erfolgreiche Therapie erfordert Ihre aktive Mithilfe, z.B. durch ehrliche Angaben,
regelmäßiges Üben und das Befolgen therapeutischer Empfehlungen.
Termine müssen spätestens 48 Stunden vorher schriftlich (SMS oder E-Mail) abgesagt werden.
Andernfalls kann der Termin in voller Höhe verrechnet werden.
Die Behandlung endet mit Abschluss der ärztlichen Verordnung oder im gegenseitigen Einvernehmen.
Beide Seiten können die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.
Reichen Sie die chefärztlich bewilligte Verordnung sowie die Rechnung bei Ihrem
Krankenversicherungsträger ein. Die Rückerstattung erfolgt gemäß Kassentarif.