AGB

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1 Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens,
die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten eine medizinische
Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung beinhalten.

Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten
ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht
werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder
auftreten, teilen Sie dies Ihrem Physiotherapeuten sofort mit.

1.2 Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr Physiotherapeut hat keinen Vertrag mit
Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrem behandelnden Physiotherapeuten als Wahltherapeut
und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif /
satzungsmäßigen Kostenzuschuss an.

Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres
Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

1.3 Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers

Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt unter Umständen einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine
Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung, die bereits
vor Behandlungsbeginn erfolgen muss.

Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten bzw. des satzungsmäßigen
Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten.

1.4 Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr Physiotherapeut auf Ihre
Mithilfe angewiesen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1 Persönliche Einzelbetreuung

Ihr Physiotherapeut steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung und ist Ihr Ansprechpartner
in organisatorischen und fachlichen Fragen.

  • Wohin? – Behandlungsziel
  • Was? – Maßnahmen der Behandlung
  • Wann? – Behandlungstermine
  • Wie lange? – Behandlungsdauer
  • Wie häufig? – Behandlungsfrequenz
  • Bis wann? – Behandlungsumfang
  • Wie viel? – Kosten der Behandlung

2.2 Ihre Behandlung

  • Persönliche individuelle Behandlung inklusive Befunderhebung und Beratung
  • Behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe
  • Vor- und Nachbereitung (z.B. Herstellung und Bereitstellung von Therapiematerial)
  • Dokumentation und 10-jährige Aufbewahrung
  • Auf Anfrage: Erstellung individueller Befunde zur Vorlage bei
    Krankenversicherungsträgern, Ärzt:innen oder Versicherungen

2.3 Grundsätze der Behandlung

  • Gesetz: Behandlung gemäß geltender gesetzlicher Bestimmungen (MTD-Gesetz)
  • Wissenschaft: Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Selbstbestimmung: Gemeinsame Abstimmung der Behandlung
  • Verschwiegenheit: Alle Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht

2.4 Dokumentation

Ihr Physiotherapeut ist gesetzlich zur Dokumentation verpflichtet. Die Dokumentation verbleibt im Eigentum des
Physiotherapeuten, Einsichtnahme und Kopien sind gegen Kostenersatz möglich. Die Aufbewahrung erfolgt für 10 Jahre.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1 Höhe der Kosten

Eine Behandlungseinheit (45 Minuten) kostet in der Regel 110 €. Weitere Leistungen nach Vereinbarung.
Die Kosten sind zunächst vollständig selbst zu tragen und können unter Umständen teilweise rückerstattet werden.

3.2 Zahlungsmodus

Die Rechnungslegung erfolgt am Ende jeder Therapieserie (max. 10 Einheiten).
Nach Zahlung erhalten Sie eine Rechnung mit dem Vermerk „Bezahlt“, die bei der Versicherung eingereicht werden kann.

4. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Eine erfolgreiche Therapie erfordert Ihre aktive Mithilfe, z.B. durch ehrliche Angaben,
regelmäßiges Üben und das Befolgen therapeutischer Empfehlungen.

5. Absage von Behandlungsterminen

Termine müssen spätestens 48 Stunden vorher schriftlich (SMS oder E-Mail) abgesagt werden.
Andernfalls kann der Termin in voller Höhe verrechnet werden.

6. Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet mit Abschluss der ärztlichen Verordnung oder im gegenseitigen Einvernehmen.
Beide Seiten können die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.

7. Rückersatz durch den Krankenversicherungsträger

Reichen Sie die chefärztlich bewilligte Verordnung sowie die Rechnung bei Ihrem
Krankenversicherungsträger ein. Die Rückerstattung erfolgt gemäß Kassentarif.